Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist der zentrale Bestandteil des Arbeitsschutzes und beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind oder sein können. Aus ihr resultieren alle Maßnahmen in der gesamten Arbeitsschutzorganisation. Gemeinsam erstellen wir eine geeignete Dokumentation für die Beurteilung Ihrer Arbeitsstätte, Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Gefahrstoffe. Parallel zu den steigenden Anforderungen aus der Gesetzgebung, oder im Rahmen von Zertifizierungen, steigen auch die Möglichkeiten der zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung eingesetzten Hilfsmittel. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess und geht weit über die Papierform hinaus. In komplexen Unternehmensstrukturen ist es wichtig, Aufgaben für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen gezielt zuweisen zu können, Prozesse begleiten und nachvollziehen zu können und revisionssicher zu archivieren. Ich biete Ihnen die gesamte Bandbreite an Möglichkeiten der Dokumentation. Von der einfachen Erstellung mit Tabellen- oder Textverarbeitungsprogrammen bis hin zur cloudbasierten Softwarelösung im Responsive Design.
Sicherheitstechnische Betreuung
Ich betreue Sie als freiberufliche Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nach ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz). Die erforderliche Betreuungszeit ermitteln wir nach DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 2.
Arbeitsschutzausschusssitzungen
Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
- Betriebsärzten,
- Fachkräften für Arbeitssicherheit,
- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und
- der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Ich nehme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschusssitzungen) teil und protokolliere diese. Die Teilnehmer werden mittels Unterschriftenliste dokumentiert.
Arbeitsschutzorganisation
Zusammen bauen wir eine geeignete Arbeitsschutzorganisation auf. Die benötigen Formblätter, Checklisten, Dateien usw. bekommen Sie von mir. Auf Wunsch selbstverständlich in Ihrem Corporate Design.
Begehungen
Eine einfache aber sehr wirkungsvolle Methode zur Feststellung von Gefährdungen ist eine Betriebsbegehung. Die regelmäßige Präsenz von Akteuren im Arbeitsschutz sensibilisiert außerdem die Mitarbeiter und fördert in der Regel die Bereitschaft hinsichtlich der Einhaltung von Schutzmaßnahmen. In regelmäßigen Abständen begehen wir zusammen Ihre Arbeitsstätte. So kann ein Handlungsbedarf oder Verbesserungspotenzial aktuell und direkt am Ort des Geschehens thematisiert werden. Im persönlichen Gespräch mit Ihren Beschäftigten wird der besondere Stellenwert der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes hervorgehoben und vermittelt. Zur Lenkung, Begleitung und Terminierung aller weiteren Prozesse wird jede Begehung protokolliert.
Gefahrstoffmanagement
Wir ermitteln alle nötigen Voraussetzungen zur sicheren Handhabung Ihrer Gefahrstoffe. Dazu gehört insbesondere die Substitutionsprüfung, einholen der Sicherheitsdatenblätter, erstellen von Betriebsanweisungen, Prüfung der Lagerung, Auswahl geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung), Bedarfsermittlung hinsichtlich arbeitsmedizinischer Vorsorge, Festlegung von Erste Hilfe Maßnahmen und Einrichtungen sowie die umweltgerechte Entsorgung.
Unterweisungen
Eine der wichtigsten Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes ist die intensive Sensibilisierung der Beschäftigten. Ich unterstütze Sie bei der regelmäßigen Unterweisung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung, um nur wenige Beispiele zu nennen, fordern einheitlich die Unterweisung hinsichtlich der Gefahren und Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz. Gemeinsam steigern wir die Akzeptanz für dieses Thema und begeistern Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit.
Übertragung der Unternehmerpflichten
Die Verantwortung soll dahin, wo sie hingehört! Um Ihre Führungskräfte bestmöglich auf ihre Aufgabe hinsichtlich ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz vorzubereiten und sie dabei zu unterstützen, führe ich Schulungen und Workshops durch. In diesem Rahmen können die Unternehmerpflichten gemäß DGUV Vorschrift 1 schriftlich übertragen werden. Führungsverantwortung muss eindeutig geregelt und klar definiert sein, sodass der Arbeitsschutz als selbstverständlicher Bestandteil der Aufgabenstellung erkannt und angenommen wird.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Arbeitgeber sind verpflichtet, länger erkrankten Mitarbeitern ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und wirkt den Folgen des demographischen Wandels wirksam entgegen. Zusammen erarbeiten wir ein geeignetes Konzept und implementieren dieses in Ihre Betriebsstruktur.
Neukauf von Arbeitsmitteln, Bau oder Umbau von Arbeitsstätten
Zusammen formulieren wir wichtige sicherheitsrelevante Anforderungen für Ihr Lastenheft beim Neukauf von Arbeitsmitteln oder beim Bau oder Umbau von Arbeitsstätten.
Arbeitsplatzmessungen
Bei Bedarf führe ich für Sie orientierende Arbeitsplatzmessungen durch. Parameter wie z. B. Temperatur, relative Luftfeuchte, aktuelle Luftgeschwindigkeit, gemittelte Luftgeschwindigkeit, Lärm, Beleuchtungsstärke, max. Bildschirmhelligkeit, Leuchtdichtenkontrast S/W, Leuchtdichtenkontrast Bildschirm/Bildschirmumgebung, CO2, Strahlungstemperatur, Klimasummenmaß.
Sicherheitsbeauftragter und Betriebsarzt
Um die bestmögliche Wirkung Ihrer festgelegten Schutzmaßnahmen mit der größtmöglichen Reichweite erzielen zu können, arbeite ich eng mit Ihrem Sicherheitsbeauftragten und Betriebsarzt zusammen und tausche mich regelmäßig mit diesen aus.